Die Aufnahme an der Alexander Schmorell Schule

Da unsere Schule eine Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ist, unterscheidet sich das Aufnahmeverfahren von dem an einer Regelschule.

Eine direkte Anmeldung durch die Eltern ist nicht möglich – stattdessen gibt es einen festgelegten Ablauf, der durch die Verordnung über sonderpädagogische Förderung (VOSB) geregelt ist.

Hier erfahren Sie wie das funktioniert.

Der Weg zur Aufnahme – Schritt für Schritt

01

Antragstellung durch die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler

Eltern, die ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten, müssen einen Antrag auf Aufnahme in eine Förderschule stellen. Dieser Antrag wird bei der aktuellen Schule des Kindes (in der Regel der Grundschule oder einer anderen Regelschule) eingereicht.

02

Weiterleitung an die Alexander Schmorell Schule

Die Schulleitung der aktuellen Schule leitet den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen an uns weiter. Dazu gehört eine förderdiagnostische Stellungnahme, die den individuellen Förderbedarf des Kindes beschreibt.

03

Prüfung durch die Schulleitung der Alexander Schmorell Schule

Unser Schulleiter prüft die eingereichten Unterlagen sorgfältig und entscheidet, ob die Alexander Schmorell Schule die richtige Förderschule für das Kind ist. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf mit unserem Förderschwerpunkt übereinstimmt.

04

Einladung zum Aufnahmegespräch

Wenn die Aufnahme möglich ist, werden die Eltern zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Hier können offene Fragen geklärt werden, und es gibt erste Informationen über den Schulstart und das pädagogische Konzept unserer Schule.

05

Offizielle Aufnahme an der Schule

Nach dem Gespräch und der formellen Entscheidung erfolgt die Aufnahme des Kindes an unserer Schule.

Was passiert, wenn die Aufnahme nicht möglich ist?

Falls der sonderpädagogische Förderbedarf des Kindes nicht mit unserem Förderschwerpunkt übereinstimmt, kann eine Aufnahme nicht erfolgen. In diesem Fall beraten wir die Eltern über alternative Förderschulen, die besser auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten sind.

Wichtige Fristen

Bei Einschulungskindern muss der Antrag bis zum 01.11. des Vorjahres gestellt werden, ansonsten gilt der 01.12. des Vorjahres.